Rechte und Finanzen
Unterhalt und Beistandschaft
Zahlt der getrennt lebende Elternteil keinen Unterhalt, hilft das Jugendamt im Fachdienst Beistandschaft. Alleinerziehende können sich dort umfassend beraten und unterstützen lassen, um den Anspruch des Kindes durchzusetzen. Jeder kann sich Beistand holen, wenn sie oder er sie braucht! Weitere Informationen erhalten Sie gerne in unserer Beratungsstelle oder auch beim VAMV-Landesverband - Beistandschaft stärken.
Familiengerichtliches Verfahren
Wenn getrennt lebende Eltern in Umgangs-, Sorge- und Unterhaltssachen keine einvernehmlichen Lösungen finden, können sie sich an das Familiengericht wenden. Juristische Beratung und/oder die Klärung von gerichtlichen Ansprüchen ist immer mit Kosten verbunden. Eltern, die die Kosten nicht aufbringen können, können Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich gerne in unserer Beratungsstelle.
Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle)
Die Düsseldorfer Tabelle wird von den Gerichten als Orientierungshilfe bei der Festsetzung des Unterhalts angewandt. Die Tabelle enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Kindergeldanrechnungstabelle), Ehegattenunterhalt, Mangelfällen und Verwandtenunterhalt mit Unterhalt nach § 1615 I BGB. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Unterhalt; erste Informationen finden Sie auch beim NRW-Justiz-Portal.